Pflegeversicherung in Deutschland

Pflegeversicherung in Deutschland

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in das deutsche Sozialversicherungssystem aufgenommen, um sicherzustellen, dass jeder auf den Fall der Pflegebedürftigkeit vorbereitet ist, sei es aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter.

Die Pflegeversicherung wird durch Pflichtbeiträge aller Arbeitnehmer in Deutschland finanziert (derzeit 2,55-2,8% des Jahresgehalts). Die Leistungen werden entweder von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder Ihrer privaten Krankenversicherung erbracht. Welche Art der Pflegeunterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.

Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit
Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert und haben Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt.
Sie müssen eine „Pflegebedürftigkeit“ nachweisen – definiert als eine gesundheitlich bedingte Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, die die Hilfe anderer erfordert. Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern (wenn die voraussichtliche Dauer geringer ist und Sie erwerbstätig sind, können Sie stattdessen Krankengeld beziehen).
Ihre Pflegebedürftigkeit wird individuell begutachtet und mit einer „Pflegestufe“ von 1-5 eingestuft, die widerspiegelt, wie stark Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegeld und Pflegedienste Stuttgart)
Die Pflegevorsorge trägt dem Umstand Rechnung, dass die meisten pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen. Der Schwerpunkt liegt daher auf Leistungen, die einen Krankenhausaufenthalt verhindern, die häusliche Pflege verbessern und pflegende Angehörige entlasten können.

Die genaue Art und Höhe der Leistungen, die Sie erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, einschließlich etwaiger Renten- oder anderer Leistungen, die Sie beziehen, und davon, welcher Pflegestufe Sie zugeordnet wurden. Ihre Pflegeleistungen können Folgendes umfassen:

Mobile Pflege (ambulante Pflegesachleistung).
Pflegegeld, bis zu 901 Euro pro Monat.
Entlastungsbetrag, bis zu 125 Euro pro Monat.
Hilfe bei der häuslichen Pflege (z. B. durch einen Pflegedienst oder eine individuelle Pflegekraft), bis zu 1.995 Euro pro Monat.
Zuschüsse für Wohnungsumbauten, bis zu 4.000 Euro pro Projekt.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige.
Pflegeberatung für Einzelpersonen und deren Angehörige.
(Bei vollstationärer Pflege) stationäres Pflegegeld für pflegebedingte Kosten (nicht für Unterkunft und Verpflegung), bis zu 2.005 Euro pro Monat.
So beantragen Sie das Pflegegeld
Um Pflegeleistungen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, die ein Zweig Ihrer Krankenkasse ist. Auch Ihre Familienangehörigen, Nachbarn oder enge Freunde können einen Antrag in Ihrem Namen stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen.

Nach Eingang des Antrags leitet die Pflegekasse diesen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen unabhängigen Gutachter weiter, der Ihren individuellen Pflegebedarf feststellt. Dazu gehört in der Regel ein Besuch eines Pflegedienstes oder eines Arztes bei Ihnen zu Hause, bei dem Dinge wie Ihre Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Selbstversorgung berücksichtigt werden.

Innerhalb von 25 Arbeitstagen antwortet die Pflegekasse dann mit einem schriftlichen Begutachtungsbescheid, den Sie per Post erhalten. Dieser enthält das Ergebnis der Begutachtung und Angaben zu den Leistungen, die an Sie gezahlt werden sollen.

Sie benötigen Hilfe? Der Pflegedienst Köln ist für Sie da!

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